Ein betrieblicher Gesundheitsbericht ist ein wichtiges Analyseinstrument im BGM. Er liefert den BGM-Verantwortlichen und Entscheidungstragenden in Unternehmen einen systematischen/fundierten Überblick über die Gesundheit der Beschäftigten anhand von Daten. Darauf aufbauend können sie zielgerichtete Maßnahmen ableiten, um Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Zudem können sie mit dem Bericht Trends und Entwicklungen in der Betriebsgesundheit/Gesundheit der Beschäftigten in ihrem Betrieb erkennen. Sofern bereits BGM- oder BGF-Maßnahmen etabliert wurden, können diese auf Wirksamkeit hin bewertet werden. Zum Beispiel, ob nach Angeboten zur Rückengesundheit die AU-Kennzahlen im Zusammenhang mit Muskel-Skelett-Erkrankungen gesunken sind.
- Der Gesundheitsbericht ist ein Tool in der Analysephase. Er liefert einen fundierten Überblick über die gesundheitliche Situation der Beschäftigten und ist damit ein wichtiges Hilfsmittel im BGM, um Maßnahmen analytisch und datenbasiert zu planen und umzusetzen.
- Betriebliche Gesundheitsberichte enthalten insbesondere Kennzahlen zu Krankheits- und Fehlzeiten, die u.a. nach Diagnose-, Alters- und Berufsgruppen differenziert sind. Diese werden in der Regel im Vergleich zu Benchmarks gestellt. Daneben können auch Daten aus anderen Quellen wie Gefährdungsbeurteilungen oder Befragungen berichtet werden. Aus diesen Daten werden wiederum Empfehlungen für BGM-Maßnahmen abgeleitet.
- Voraussetzung für einen betrieblichen Gesundheitsbericht, der von der Krankenkasse erstellt wird, ist neben der Wahrung des Datenschutzes auch eine ausreichende Datenbasis, damit die Kennwerte und deren Interpretation überhaupt verlässlich sein können. Aus diesem Grund wird i.d.R. eine Mindestanzahl an bei der ausgewählten Krankenkasse versicherten Beschäftigten (z.B. mind. 50 Beschäftigte) sowie an zugrundeliegenden AU-Fällen (z.B. mind. 5 AU-Fälle) vorgegeben.