Gesundheitsbericht im BGM: Datengetrieben planen und handeln

Daten sind das Rückgrat eines erfolgreichen BGM. Ein betrieblicher Gesundheitsbericht ist ein wertvolles Instrument in der Analysephase, um gesundheitsförderliche Maßnahmen bedarfsgerecht zu planen und das Wohlbefinden der Belegschaft gezielt zu fördern. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Gesundheitsbericht und stellen wichtige Kennzahlen und Datenquellen vor.
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Das Wichtigste im Überblick

  • Der Gesundheitsbericht ist ein Tool in der Analysephase. Er liefert einen fundierten Überblick über die gesundheitliche Situation der Beschäftigten und ist damit ein wichtiges Hilfsmittel im BGM, um Maßnahmen analytisch und datenbasiert zu planen und umzusetzen.

 

  • Betriebliche Gesundheitsberichte enthalten insbesondere Kennzahlen zu Krankheits- und Fehlzeiten, die u.a. nach Diagnose-, Alters- und Berufsgruppen differenziert sind. Diese werden in der Regel im Vergleich zu Benchmarks gestellt. Daneben können auch Daten aus anderen Quellen wie Gefährdungsbeurteilungen oder Befragungen berichtet werden. Aus diesen Daten werden wiederum Empfehlungen für BGM-Maßnahmen abgeleitet.

 

  • Voraussetzung für einen betrieblichen Gesundheitsbericht, der von der Krankenkasse erstellt wird, ist neben der Wahrung des Datenschutzes auch eine ausreichende Datenbasis, damit die Kennwerte und deren Interpretation überhaupt verlässlich sein können. Aus diesem Grund wird i.d.R. eine Mindestanzahl an bei der ausgewählten Krankenkasse versicherten Beschäftigten (z.B. mind. 50 Beschäftigte) sowie an zugrundeliegenden AU-Fällen (z.B. mind. 5 AU-Fälle) vorgegeben.
Definition: Was ist ein Gesundheitsbericht?

Ein betrieblicher Gesundheitsbericht ist ein wichtiges Analyseinstrument im BGM. Er liefert den BGM-Verantwortlichen und Entscheidungstragenden in Unternehmen einen systematischen/fundierten Überblick über die Gesundheit der Beschäftigten anhand von Daten. Darauf aufbauend können sie zielgerichtete Maßnahmen ableiten, um Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Zudem können sie mit dem Bericht Trends und Entwicklungen in der Betriebsgesundheit/Gesundheit der Beschäftigten in ihrem Betrieb erkennen. Sofern bereits BGM- oder BGF-Maßnahmen etabliert wurden, können diese auf Wirksamkeit hin bewertet werden. Zum Beispiel, ob nach Angeboten zur Rückengesundheit die AU-Kennzahlen im Zusammenhang mit Muskel-Skelett-Erkrankungen gesunken sind.

Überblick: Welche Daten enthält ein Gesundheitsbericht?
  • Strukturdaten: Analyse nach Altersgruppen, Geschlecht und Tätigkeitsbereich (z. B. Produktion oder Verwaltung).

 

  • Krankenstand: Zahlen zu Krankheit und Fehlzeiten – meist differenziert nach Häufigkeit, durchschnittlicher Dauer, Altersgruppen und Berufsgruppen.

 

  • Diagnosegruppen: Krankenkassen können in ihren Gesundheitsberichten Krankschreibungen nach Diagnosen aufschlüsseln – bspw. nach  Herz-Kreislauf- oder Muskel-Skelett-Erkrankungen, Atemwegsbeschwerden, Unfälle oder psychischen Erkrankungen (mehr dazu unten).

 

  • Daten zu Arbeitsgestaltung, Arbeitsbelastungen, Zufriedenheit, Work-Life-Balance, Häufigkeit von Sport und körperlicher Bewegung.

 

  • Daten über die Teilnahme an BGF-Maßnahmen im Betrieb.

 

  • Vergleiche: Benchmarking mit der eigenen Branche oder intern zwischen verschiedenen Abteilungen, um Auffälligkeiten zu erkennen.

 

  • Schlussfolgerungen: Empfohlene Maßnahmen, um die erkannten Auffälligkeiten zu adressieren und auszubessern.
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Datenquellen für den betrieblichen Gesundheitsbericht

Betriebliche Gesundheitsberichte können sowohl von den Unternehmen selbst als auch von Krankenkassen erstellt werden. Der Bericht setzt sich dabei aus internen und externen Datenquellen zusammen – das empfiehlt sich, um ein umfassendes Bild der Gesundheit im Unternehmen zu gewinnen.

 


Unternehmen (intern)

 

Gerade in mittleren und großen Unternehmen erstellt der betriebsärztliche Dienst in der Regel jährlich einen Gesundheitsbericht. Er dient dem BGM als Arbeitsgrundlage für das Folgejahr. Erstellt wird der Bericht auf Basis verschiedener Datenquellen. Dazu gehören nicht nur Krankheits- und Fehlzeiten, sondern auch Befragungen der Beschäftigten, Gesundheitschecks, Gefährdungsbeurteilungen oder Fluktuationsraten. Für eine umfassende Analyse werden Faktoren wie Alter, Geschlecht und Berufsgruppen berücksichtigt. Wertvoll ist auch das interne Expert:innen-Wissen – etwa von Fachkräften für Arbeitssicherheit oder BEM-Beauftragten. Bei der Datenerhebung und der Datenanalyse muss der Datenschutz unbedingt eingehalten werden.

Rechtlicher Rahmen

Gut zu wissen

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen „bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften.”

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Krankenkassen (extern)

 

Krankheitstage und Fehlzeiten können Betriebe leicht zusammenzählen. Doch die Gründe sind aus den AU-Bescheinigungen nicht ersichtlich und bleiben unklar. Anders ist das bei den Krankenkassen. Über eine Kennziffer, die Ärzt:innen vermerken, erfahren sie die genauen Diagnosen. Natürlich dürfen Krankenkassen diese sensiblen, personenbezogenen Daten nicht weitergeben. Aber: Sie dürfen die Daten anonymisieren und daraus betriebliche Gesundheitsberichte erstellen.1 Neben betrieblichen Gesundheitsberichten veröffentlichen gerade die großen Krankenkassen oder ihre Verbände zudem jährliche Gesundheitsreports, die frei verfügbar sind. Ein Beispiel ist etwa der BKK Dachverband e.V. mit seinen jährlichen BKK Gesundheitsreports.

 

Der Nachteil: Beschäftigte eines Unternehmens sind meist bei vielen verschiedenen Krankenkassen versichert. Für Betriebe ist es dadurch oft schwer, einen einheitlichen „Gesamtbericht” zu erhalten. Zudem gibt es keinen gemeinsamen Standard, wie Daten verschiedener Krankenkassen zusammengeführt werden. Eine Pflicht des Betriebes, bei den Krankenkassen einen Gesundheitsbericht anzufordern, gibt es übrigens nicht. Das erfolgt freiwillig.1

Kassenbericht: Voraussetzungen

Einen betrieblichen Gesundheitsbericht mit anonymisierten Daten fragen Sie direkt bei den Krankenkassen an. Diese beraten Sie über die genauen Anforderungen und den weiteren Ablauf, bis der Bericht erstellt ist. Beides kann je nach Kasse variieren. Voraussetzung für einen solchen Bericht ist neben der unbedingten Einhaltung des Datenschutzes auch das Vorhandensein einer ausreichenden Datenbasis. Schließlich müssen Kennwerte und deren Interpretation überhaupt verlässlich sein, um daraus sinnvolle Maßnahmen ableiten zu können. Aus diesem Grund wird i.d.R. eine Mindestanzahl an bei der ausgewählten Krankenkasse versicherten Beschäftigten (z.B. mind. 50 Beschäftigte) sowie an zugrundeliegenden AU-Fällen (z.B. mind. 5 AU-Fälle) vorgegeben.

Bund & Länder (extern)

 

Auch die Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE), die Bundesländer selbst sowie Regionen und Städte veröffentlichen regelmäßig Gesundheitsberichte – zum Beispiel Berlin-Brandenburg. Diese Berichte liefern zwar keine direkten Daten zum Unternehmen, können aber sehr gut für Vergleiche herangezogen werden – zum Beispiel für Fragen wie:

 

  • „Wie verhalten sich unsere durchschnittlichen AU-Tage im Vergleich zu unserer Region?” 

 

  • Psychische Erkrankungen nehmen im Bundesland zu – wie sieht es bei uns im Unternehmen aus?”
Betrieblicher Gesundheitsbericht: Wichtiges Analysetool

Der betriebliche Gesundheitsbericht zeigt die aktuelle Lage im Betrieb und Auffälligkeiten. Damit ist er eine wichtige Entscheidungsgrundlage im BGM. Durch den Vergleich verschiedener Gesundheitsdaten – etwa Status, Diagnosen, Fallhäufigkeit und insbesondere Krankheitsdauer – können Unterschiede zwischen einzelnen Betriebsbereichen sichtbar gemacht werden. Auf Basis des Berichts können BGM-Verantwortliche Annahmen zu Ursachen von Krankenständen formulieren und bei Bedarf weiterführende Analysen anstoßen. Zudem bieten Gesundheitsberichte eine fundierte Basis, um Gesundheitsthemen zu diskutieren und BGM-Maßnahmen mit Daten zu begründen.

 

Am Ende ist der Gesundheitsbericht nur eines von vielen Tools in der Analysephase. Durch Erkenntnisse, die durch verschiedene Tools gesammelt wurden, lassen sich konkrete Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention optimal und zielgerichtet planen. Natürlich kommt das sehr auf den Gesundheitsbericht an und auf das Unternehmen. Beispiele sind etwa Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Lebensweise, die Einrichtung ergonomischer Arbeitsplätze, die Einführung von Stressmanagement- und Entspannungstechniken sowie die Schulung der Beschäftigten in Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen.

Fazit: Unverzichtbar für datengetriebenes BGM

Betriebliche Gesundheitsberichte sind ein wertvolles Instrument, um Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsgesundheit/Gesundheit der Belegschaft zielgerichtet, analytisch und datenbasiert zu planen und umzusetzen. Sie zeigen Auffälligkeiten und Problemfelder im Betrieb, Trends und Entwicklungen sowie die Effektivität von etablierten BGF-Maßnahmen. Wichtig ist, dass Gesundheitsberichte keine einmalige Sache und ohne Folgen bleiben. Sie sollten Teil sein eines kontinuierlichen BGM-Prozesses mit der systematischen Ableitung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen, einer nachfolgenden Wirksamkeitsüberprüfung, sowie wiederum daraus abgeleiteten kontinuierlichen Verbesserungsprozessen sein.

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